Piepmatz® Kindertagespflege Duisburg
Fragen & Formulare
Liebe Eltern, die Stadt Duisburg fordert zahlreiche Unterlagen ein, die wir Ihnen hier zur verfügung stellen möchten. Für alle ist wichtig, den Antrag auf Geldleistung auszudrucken und die Einkünfte der Familie nachzuweisen. Informationen über die Einküfte der Familie gehen direkt ans Jugendamt zur Berechnung der Beiträge.
Wieviel kostet die Betreuung?
Die Stadt Duisburg stellt ein Dokument zur Verfügung, auf dem Sie das sehen können. Elternbeiträge zahlen Sie direkt an die Stadt Duisburg. Hier können Sie sehen, was ein Platz in etwa kosten wird
Was kostet die Verpflegung?
Die Verpflegung kostet 60 Euro monatlich für Frühstück und Mittagessen. Sie richten einen Dauerauftrag ein.
Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe? Dann stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen in Höhe von 50 Euro monatlich. Sie, als Eltern, bezahlen monatlich noch 10 Euro für das Frühstück selbst.
Antrag auf Kostenübernahme an die Stadt senden:
Vordruck der Stadt zur Teilnahme am Mittagessen:
Vordruck Antrag herunterladen:
Mehr Infos erhalten:
Link der Stadt duisburg zum Bildungs- und Teilhabepaket BuT:
Was muss ich ausfüllen?
Dieses Dokument muss zum Vertragsabschluss von beiden Elternteilen unterschrieben vorliegen. Wir reichen es beim Jugendamt ein und erhalten auf diese Weise unsere Geldleistung für die Betreuung Ihres Kindes.
Wen ist im Notfall zur Stelle?
Im Fall der Fälle, wenn Ihr Kind in der Tagespflege verunglücken sollte, rufen wir den Krankenwagen. Dann können wir als Betreuungsperson nicht mitfahren denn wir haben ja die restliche Gruppe, die wir betreuen müssen. Tragen Sie also in das Notfallformular jemanden ein, der oder die wir im Notfall auch kurzfristig erreichen.
Piepmatz® Kindertagespflege
Infobogen
Zum Kennenlernen freuen wir uns über einen ausgefüllten Infobogen - hier könnt ihr alles Wichtige zu euch, eurem Kind und dem voraussichtlichen Betreuungsbedarf notieren.
Weitere Fragen & Formulare
Hier finden Sie ergänzende Dokumente rund um die Betreuung in der Kindertagespflege Piepmatz.
Wie können wir kündigen?
Wenn Sie die Betreuung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, unterschreiben Sie als Eltern dieses Beendigungsschreiben und reichen es ein. Eine einseitige Beendigung des betreuungsvertrags kann nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 8 Wochen erfolgen oder im gegenseitigen Einvernehmen zu einem früheren Zeitpunkt.
Können wir länger bleiben als 1 Jahr?
Wir schließen Betreuungsverträge für ein jahr ab. Wenn Sie danach die Kindertagespflege Piepmatz weiterhin besuchen möchten, können Sie in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Wie ist das mit den Masern?
Mit das Wichtigste in der Kindertagespflege ist die Masern Impfpflicht. Wir nehmen in 2025 nur Kinder auf, die mit 12 Monaten die erste Masern Impfe vorweisen können. Andernfalls ist der bürokratische Aufwand einfach viel zu hoch, da das Jugendamt alle Verträge bis zum 14. LM befristet, dem Zeitpunkt zu dem die Masern Impfe gesetzlich festgelegt vorliegen muss. Die zweite Masern Impfe muss bis zum 24. Lebensmonat erfolgt sein.
Wie ist das bei Krankheit?
Liebe Eltern, bitte lesen Sie sich dieses Dokument zum Umgang mit ansteckenden Krankheiten Ihres Kindes in der Kindertagespflege sorgsam durch. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie gerade im ersten Jahr der Betreuung öfter zu Hause bleiben müssen, als Sie dachten. Nicht nur Fieber oder Symptrome, die auf Magen Darm hindeuten, sind ein Ausschluskriterium für die Betreuung.
Kontakt Piepmatz®
Mail: Piepmatz.paedagogik@gmail.com
Leitungsteam: Rieke Wiezorek, Julia Prenzel, Astrid Gerhard
Büro: Philosophwenweg 29, 47051 Duisburg
Mobil: 0176 72226112 (Wiezorek)